Beschluss zur Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund zur Kostenverteilung Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll

Betreff
Beschluss zur Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund zur Kostenverteilung Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll
Vorlage
VO/BV/60-0847/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll ist der Knotenpunkt auszubauen und mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die Kosten hierfür übernimmt anteilig die MGR Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG c/o Norma Lebensmittelbetrieb Stiftung und Co. KG (Investor für den Bebauungsplan Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“).

Grundlage der Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund sind das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Ortsdurchfahrtenrichtlinie, vgl. § 1 Absatz 3 des Vertrages.

Vor der Kostenbeteiligungsberechnung wurde die Bagatellklausel geprüft: Soweit die Verkehrsbelastung eines Astes jeweils über 20 % gegenüber den anderen Ästen beträgt, sind die Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten zu teilen. Die Überprüfung der Bagatellklausesl erfolgte anhand der Verkehrszählung am Knotenpunkt vom 06.06.2013 und der Nachzählung vom März 2016. Danach liegen alle Stränge über 20 % und die Bagatellklausel kann nicht angewendet werden.

Der Vertrag wird erst unterschrieben, nachdem der Kaufvertrag mit dem Investor abgeschlossen ist. Der städtebauliche Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der anteiligen Kosten ist unterzeichnet (09.06.2016).  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

-       Vereinbarung mit dem SBA Stralsund

-       Erläuterung zur Kostenteilungsberechnung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt zur Kostenverteilung für den Bau der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

( Beschluss zur „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung