Problembeschreibung/Begründung:
Zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll ist
der Knotenpunkt auszubauen und mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die
Kosten hierfür übernimmt anteilig die MGR Immobilienverwaltung Eins Stiftung
& Co. KG c/o Norma Lebensmittelbetrieb Stiftung und Co. KG (Investor für
den Bebauungsplan Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“).
Grundlage der
Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund sind das Straßen- und Wegegesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Ortsdurchfahrtenrichtlinie, vgl. § 1
Absatz 3 des Vertrages.
Vor der
Kostenbeteiligungsberechnung wurde die Bagatellklausel geprüft: Soweit die
Verkehrsbelastung eines Astes jeweils über 20 % gegenüber den anderen Ästen
beträgt, sind die Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten zu teilen. Die Überprüfung
der Bagatellklausesl erfolgte anhand der Verkehrszählung am Knotenpunkt vom
06.06.2013 und der Nachzählung vom März 2016. Danach liegen alle Stränge über
20 % und die Bagatellklausel kann nicht angewendet werden.
Der Vertrag wird erst unterschrieben, nachdem der Kaufvertrag mit dem Investor abgeschlossen ist. Der städtebauliche Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der anteiligen Kosten ist unterzeichnet (09.06.2016).
Anlagen
- Vereinbarung mit dem SBA Stralsund
- Erläuterung zur Kostenteilungsberechnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt zur Kostenverteilung für den Bau der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
( Beschluss zur „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |