Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung der Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung der Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll
Vorlage
VO/BV/60-0846/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll ist der Knotenpunkt auszubauen und mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die Kosten hierfür übernimmt anteilig der Investor für den B-Plan Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“. Die Finanzierung erfolgt über die überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 54100.52330, Straßenunterhaltung inklusive Bankette in Höhe von 41.626,25 Euro. Für die Deckung wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der MGR Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG c/oNorma Lebensmittelbetrieb Stiftung & Co. KG (Investor) abgeschlossen, Vertrag vom 09.06.2016. Der Anteil vom Investor beträgt lt. Vertrag die Hälfte der tatsächlichen Herstellungskosten, jedoch maximal 30.000,00 Euro. Die Deckung für den verbleibenden Anteil erfolgt über das Produktsachkonto 611.4013, Gewerbesteuer. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

-       Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt für die Herstellung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L 10/Am Weitenmoor/Am Karauschensoll eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 54100.52330, Straßenunterhaltung, in Höhe von 41.626,25 Euro. Die Deckung erfolgt aus der Einnahme entsprechend des städtebaulichen Vertrages und aus dem Produktsachkonto 611.4013, Gewerbesteuer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung