Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

Betreff
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
VO/LV/10-0287/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach § 142 Abs.5 KV M-V in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West bestellt der Amtsausschuss für die Dauer von 3 Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und nur für die Beschäftigten des Amtes zuständig. Sie unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht des Amtsvorstehers. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amt Warnow-West beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

1.    die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

2.    Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt

3.    ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit.

Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ist sie an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.

 

Am 31.12.2015 endete die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten Frau Sandy Kunze (Sachbearbeiterin Wohngeld). Sie hatte ihr Amt insgesamt 6 Jahre engagiert ausgeübt und sich danach nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt.

 

An den Personalrat war die Frage gerichtet worden, ob auf die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verzichtet werden könnte, da der Personalrat wegen seiner umfangreichen Informations- und Beteiligungsrechte die Möglichkeit hätte, auch die Interessenvertretung der Beschäftigten in Gleichstellungsfragen zu übernehmen. Entfallen wäre damit der Sach- und Personalaufwand, neben dem Personalrat auch die Gleichstellungsbeauftragte laufend in allen Personal- und Organisationsangelegenheiten zu beteiligen. Nach Rücksprache mit den Beschäftigten empfahl der Personalrat weiterhin eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Frau Janine Weber hatte daraufhin ihr Interesse für dieses Amt bekundet. Frau Weber ist 32 Jahre alt, Verwaltungsfachangestellte und seit 2008 bei uns beschäftigt. Sie arbeitet derzeit als Sachbearbeiterin Steuern und nimmt an einer beruflichen Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin teil.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2016 empfohlen, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss bestellt die Beschäftigte des Amtes Warnow-West, Frau Janine Weber, mit Wirkung vom 01.12.2016 für die Dauer von 3 Jahren zur Gleichstellungsbeauftragten.

Finanzielle Auswirkungen: Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

Die Gleichstellungsbeauftragte erhält nach § 8 Abs. 6 Hauptsatzung des Amtes eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

 

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Einvernehmen

erteilt

Amtsvorsteher

 

       fachliche Richtigkeit

       LVB

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung