Problembeschreibung/Begründung:
Die am 10.04.2014
beschlossene Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und
Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow ist bis zum 31.12.2015 befristet worden.
Hintergrund war, dass 2014 noch keine Kalkulation für die neue Sporthalle in
Kritzmow erfolgen konnte.
Eine aussagefähige
Kostenkalkulation kann erst nach einem komplett abgerechneten Wirtschaftsjahr
sinnvoll erstellt werden. Diese Daten liegen noch nicht vor.
Daher ist es jetzt
erforderlich, die bis Jahresende 2015 bestehende Ordnung inhaltsgleich erneut
zu beschließen, in der Form, dass sie sich zeitlich nahtlos anschließt. Die
neubeschlossene Ordnung soll keinen Termin eines Außerkrafttretens enthalten,
um einen gesicherten Übergangszeitraum zu gewinnen. Berechnungsgrundlage ist
die seinerzeitige Kalkulation mit den nicht kostendeckend festgelegten
Entgelten.
Es wird noch in diesem Jahr - auf Grundlage der dann aktuellen Zahlen - eine überarbeitete Nutzungs- und Entgeltordnung erstellt, welche zu 2017 beschlossen und in der Haushaltsplanung für 2017 berücksichtigt werden kann.
Anlage:
Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und
Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt die Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen
Im Rahmen des
Haushaltsplans
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |