Problembeschreibung/Begründung:
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Amtswehrführung sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport regelt.
Die maximale Aufwandentschädigung beträgt demnach monatlich für den
Amtswehrführer 220,00 Euro
seinen Stellvertreter 110,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Amtsausschusses bestimmt.
Sinnvoll ist es, einen funktionsbezogenen Beschluss über die Aufwandsentschädigung für die Amtswehrführung zu fassen und nicht, wie derzeit noch praktiziert, personenbezogen. Weitere Änderungen, bezugnehmend auf die derzeit gefassten Beschlüsse resultieren aus diesem Beschluss nicht.
Ich möchte darüber informieren, dass die Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendfeuerwehrwart in dem Beschluss 5-1/14 schon funktionsbezogen auf 50,00 Euro im Monat festgesetzt wurde.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt für die Funktionsinhaber der Amtswehrführung folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung:
Amtswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages
sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die
FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen
erteilt Amtsvorsteher |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |