Problembeschreibung/Begründung:
Die Aufwendungen für das Betreiben der Sportanlagen standen in den vergangenen Jahren im erheblichen Missverhältnis zu den Erträgen, so dass es zwingend notwendig war die Kosten für die Sportstätte zu reduzieren und neu zu kalkulieren.
Zudem beruhte die Kalkulation der vergangenen Entgeltordnung auf einem Gutachten bzw. Schätzungen, weil es noch keine Erfahrungswerte für den Betrieb eines Kunstrasenplatzes gab.
In die vorliegenden Nutzungs- und Entgeltordnung sind alle Kosten und gewonnenen Kenntnisse eingeflossen, um die Sportstätte gesichert und finanziell stabiler weiterführen zu können.
Um die Mehraufwendungen für die gemeinnützigen Vereine und Verbände der Gemeinde insbesondere für die LSG Elmenhorst auszugleichen, wird die Gemeinde ausschließlich für die Benutzergruppe II einen Zuschuss von 39,81 EUR/h für den Kunstrasenplatz und 39,41 EUR/h für die Sporthalle, im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, aufwenden.
Anlagen: Nutzungs- und Entgeltordnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beiliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen. Die bisherige Nutzungs- und Entgeltordnung vom 15.07.2010 wird aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |