Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Pölchow

Betreff
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern, 2. Entwurf; Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Pölchow
Vorlage
VO/BV/50-0346/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde kann bis zum 29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text, Karte) sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.

 

Die Beteiligungsunterlagen wurden mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher abgegebenen Stellungnahme und auf die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde (FNP, informelle Überlegungen zu Entwicklungspotenzialen in den 3 Ortsteilen) durchgesehen.

 

Die Hinweise der Gemeinde im 1. Beteiligungsverfahren zum Kapitel 4.2 (Wohnbauflächenentwicklung) wurden in den geänderten Formulierungen der textlichen Ziele berücksichtigt. Gleichwohl verbleibt ein Zielkonflikt zwischen Nr. 4.2(1) (Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3) (Überschreitungsmöglichkeit des Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines abgestimmten SUR-Konzeptes). Das Ziel 4.2(3) ist zur Berücksichtigung der Wohnbaunachfrage erforderlich, die sich von ländlichen Räumen unterscheidet. Die Einräumung von Möglichkeiten zur Überschreitung des Eigenbedarfs wird jedoch durch die Beschränkung auf Zentralorte (Ziel 4.2(1)) konterkariert, weil im SUR Rostock neben dem Oberzentrum keine weiteren Zentralorte festgelegt sind.

Problematisch wird auch das Ziel 4.2 (4) (altersgerechtes Wohnen nur in Zentralorten) gesehen. Das Ziel greift in die Planungshoheit dahingehend ein, dass die Deckung einer Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum, der aus der Gemeinde kommt, nicht im Gemeindegebiet entsprochen werden kann.

Im Kapitel 4.1 (Siedlungsentwicklung) erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung von Zersiedelung) bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von Siedlungssplittern zu vermeiden widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des § 35 (6) BauGB und schränkt somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig ein.

 

Zu den sonstigen Inhalten der Beteiligungsunterlagen wurden keine für die Gemeindeentwicklung Pölchow problematischen Festlegungen erkannt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der Vorrangstandort Papendorf/Pölchow für die Ansiedlung flächenintensiver Industrie- und Gewerbeunternehmen nicht mehr Bestandteil des LEP-Entwurfs ist, weil die Einstufungskriterien nicht erfüllt sind (Kap. 4.3.1).

 

Neu ist das Kapitel 5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur auf dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels wirkt sich auch für die Einwohner der Gem. Pölchow positiv aus.

Neu ist darüber hinaus ein Umwidmungsverbot für Acker- und Grünlandflächen mit einer Bodenwertzahl ≥ 50. Solche Böden kommen im Gemeindegebiet vor, liegen aber außerhalb  jeglicher Flächen mit denkbarem Entwicklungspotenzial. Gemeindebelange werden insoweit nicht berührt.

Weiterhin wurde das Kapitel 7.1 (Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in einem Vorrangraum für geothermische Energie und wird im Nordosten von einem Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas und Druckluft berührt. Umweltrelevante Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt. jedoch nicht beurteilbar. Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf ggf. konkurrierende unterirdische Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor oberirdischen Funktionen / Nutzungen wird nicht festgelegt.

Ergänzt und geändert wurden die landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer in Kapitel 8 (Fischerei Tourismus, Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz), die jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung haben.

Das bisherige Vorranggebiet Landwirtschaft (Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen) wird zum Vorbehaltsgebiet und dabei auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt (Kap. 4.5); eine „Höherstufung“ in ein Vorranggebiet bleibt der Regionalplanung vorbehalten (Berücksichtigung mit besonderem Gewicht neben anderen Belangen).

Ebenso wird das bisherige Vorranggebiet Trinkwassersicherung (Gemeindegebiet südöstlich von Pölchow) zum Vorbehaltsgebiet heruntergestuft; eine Festlegung als Vorranggebiet wird Angelegenheit der Regionalplanung (Kap. 7.2).

Im Kapitel 3.3 (Raumkategorien) wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot innerhalb des Stadt-Umland-Raums (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte Fortschreibung des SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes als Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt. Die Gemeinde Pölchow ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock nicht berührt.

Die landesplanerischen Ziele zur Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im Grundsatz unverändert (Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung, landesplan. Ausnahmevorbehalt für extensive Siedlungsentwicklungen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Stellungnahme der Gemeinde

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Unterlagen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel 4.1 und 4.2 in ihren Belangen berührt.

2.

Die Gemeinde beschließt, in der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gem. Anlage 1 abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

Frau Rautenberg

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Blotenberg

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon