Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde kann
bis zum 29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text,
Karte) sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.
Die
Beteiligungsunterlagen wurden mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher
abgegebenen Stellungnahme und auf die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde
(FNP, informelle Überlegungen zu Entwicklungspotenzialen in den 3 Ortsteilen)
durchgesehen.
Die Hinweise der
Gemeinde im 1. Beteiligungsverfahren zum Kapitel 4.2
(Wohnbauflächenentwicklung) wurden in den geänderten Formulierungen der
textlichen Ziele berücksichtigt. Gleichwohl verbleibt ein Zielkonflikt zwischen
Nr. 4.2(1) (Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3)
(Überschreitungsmöglichkeit des Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines
abgestimmten SUR-Konzeptes). Das Ziel 4.2(3) ist zur Berücksichtigung der Wohnbaunachfrage
erforderlich, die sich von ländlichen Räumen unterscheidet. Die Einräumung von
Möglichkeiten zur Überschreitung des Eigenbedarfs wird jedoch durch die
Beschränkung auf Zentralorte (Ziel 4.2(1)) konterkariert, weil im SUR Rostock
neben dem Oberzentrum keine weiteren Zentralorte festgelegt sind.
Problematisch wird
auch das Ziel 4.2 (4) (altersgerechtes Wohnen nur in Zentralorten) gesehen. Das
Ziel greift in die Planungshoheit dahingehend ein, dass die Deckung einer
Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum, der aus der Gemeinde kommt, nicht im
Gemeindegebiet entsprochen werden kann.
Im Kapitel 4.1
(Siedlungsentwicklung) erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung
von Zersiedelung) bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von Siedlungssplittern
zu vermeiden widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des § 35 (6) BauGB und
schränkt somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig ein.
Zu den sonstigen
Inhalten der Beteiligungsunterlagen wurden keine für die Gemeindeentwicklung
Pölchow problematischen Festlegungen erkannt. Es wird aber darauf hingewiesen,
dass der Vorrangstandort Papendorf/Pölchow für die Ansiedlung flächenintensiver
Industrie- und Gewerbeunternehmen nicht mehr Bestandteil des LEP-Entwurfs ist,
weil die Einstufungskriterien nicht erfüllt sind (Kap. 4.3.1).
Neu ist das Kapitel
5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur auf
dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels wirkt sich auch für die
Einwohner der Gem. Pölchow positiv aus.
Neu ist darüber
hinaus ein Umwidmungsverbot für Acker- und Grünlandflächen mit einer
Bodenwertzahl ≥ 50. Solche Böden kommen im Gemeindegebiet vor, liegen
aber außerhalb jeglicher Flächen mit
denkbarem Entwicklungspotenzial. Gemeindebelange werden insoweit nicht berührt.
Weiterhin wurde das
Kapitel 7.1 (Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in
einem Vorrangraum für geothermische Energie und wird im Nordosten von einem
Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas und Druckluft berührt.
Umweltrelevante Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt.
jedoch nicht beurteilbar. Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf ggf.
konkurrierende unterirdische Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor
oberirdischen Funktionen / Nutzungen wird nicht festgelegt.
Ergänzt und
geändert wurden die landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer in Kapitel 8
(Fischerei Tourismus, Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz),
die jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung haben.
Das bisherige
Vorranggebiet Landwirtschaft (Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen) wird
zum Vorbehaltsgebiet und dabei auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt (Kap.
4.5); eine „Höherstufung“ in ein Vorranggebiet bleibt der Regionalplanung
vorbehalten (Berücksichtigung mit besonderem Gewicht neben anderen Belangen).
Ebenso wird das
bisherige Vorranggebiet Trinkwassersicherung (Gemeindegebiet südöstlich von
Pölchow) zum Vorbehaltsgebiet heruntergestuft; eine Festlegung als
Vorranggebiet wird Angelegenheit der Regionalplanung (Kap. 7.2).
Im Kapitel 3.3
(Raumkategorien) wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot
innerhalb des Stadt-Umland-Raums (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte
Fortschreibung des SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes
als Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von
Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde
darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen
reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt.
Die Gemeinde Pölchow ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock nicht
berührt.
Die
landesplanerischen Ziele zur Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im
Grundsatz unverändert (Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung,
landesplan. Ausnahmevorbehalt für extensive Siedlungsentwicklungen).
Anlagen:
Stellungnahme der Gemeinde
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Unterlagen
der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des
Landesraumentwicklungsprogramms wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel
4.1 und 4.2 in ihren Belangen berührt. |
2. |
Die Gemeinde
beschließt, in der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme
gem. Anlage 1 abzugeben. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin Frau Rautenberg |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |