Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde kann bis zum
29.09.2015 eine Stellungnahme zu dem überarbeiteten LEP-Entwurf (Text, Karte)
sowie zum Entwurf des zugehörigen Umweltberichts abgeben.
Die Beteiligungsunterlagen wurden
mit dem Fokus auf den Inhalt der bisher abgegebenen Stellungnahme und auf die
Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde (FNP-Vorentwurf) durchgesehen.
Die Hinweise der Gemeinde im 1.
Beteiligungsverfahren wurden teilweise berücksichtigt.
Zu der angeregten stärkeren
Berücksichtigung ländlicher Siedlungsformen als Ergänzung des zentralörtlichen
Wohnbau-Angebotes im Umland besteht die grundsätzliche LEP-Orientierung auf
Zentralorte und flächensparendes Bauen fort. Lediglich in rechtlich
unverbindlichen Plansätzen (4.1(7)) wird auf landschaftstypischen
Siedlungsformen usw. eingegangen.
Zu der
Einzelhandels-Grundversorgung erfolgten mit der Abwägungsentscheidung die
gewünschten Klarstellungen; die Anwendung der bundeseinheitlichen
planungsrechtlichen Vorschriften wird durch das LEP nicht berührt.
Den sonstigen Inhalten der
Beteiligungsunterlagen waren keine für die Gemeindeentwicklung Kritzmow
problematischen Festlegungen zu entnehmen. Es wird jedoch empfohlen, mit einer
Stellungnahme auf die offenen Punkte des ersten Beteiligungsverfahrens
einzugehen und erneut auf die vorgesehenen Einschränkungen für
Siedlungsentwicklungen außerhalb des Zentralortes Rostock zu reagieren.
Im Bereich westlich des Stover
Weges wird nunmehr ein Vorbehaltsgebiet Trinkwassersicherung (bisher
Vorranggebiet) festgelegt (Kap. 7.2). Im Unterschied zu einem Vorranggebiet
(Ausschluss konkurrierender Raumnutzungen) ist die Trinkwassersicherung mit
besonderem Gewicht neben anderen Belangen zu berücksichtigen. Eine Festlegung
als Vorranggebiet Trinkwasser wird Angelegenheit der Regionalplanung.
Neu ist ein Umwidmungsverbot für
Acker- und Grünlandflächen mit einer Bodenwertzahl ≥ 50.
Neu eingeführt wurde darüber
hinaus das Kapitel 5.2 zum flächendeckenden Ausbau der digitalen
Kommunikationsinfrastruktur auf dem Stand der Technik. Eine Umsetzung des Ziels
wirkt sich auch für die Einwohner der Gem. Kritzmow positiv aus.
Weiterhin wurde das Kapitel 7.1
(Unterirdische Raumordnung) ergänzt. Das Gemeindegebiet liegt in einem
Vorrangraum für die Nutzung geothermischer Energie. Umweltrelevante
Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden, sind zzt. jedoch nicht
beurteilbar. Die Vorrangfestlegung erstreckt sich nur auf konkurrierende
unterirdische Planungen / Nutzungen. Ein Vorrang vor oberirdischen Funktionen /
Nutzungen wird nicht festgelegt.
Die Ergänzungen und Änderungen der
landesplanerischen Festlegungen im Küstenmeer (Kapitel 8: Fischerei Tourismus,
Windenergie, Kabeltrassen, Rohstoffabbau, Küstenschutz) haben keine direkten
Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung.
Im Kapitel 3.3 (Raumkategorien)
wird weiterhin ein Kooperations- und Abstimmungsgebot innerhalb des Stadt-Umland-Raums
Rostock (SUR) festgelegt und eine bedarfsgerechte Fortschreibung des
SUR-Konzeptes gefordert. Auf die Bedeutung des SUR-Konzeptes als
Entscheidungsgrundlage für Planungen der Gemeinde und für den Einsatz von
Landes-Fördermitteln wird hier besonders hingewiesen. Im Kapitel 3.3 wurde
darüber hinaus die Zuordnung von Gemeinden zu ländlichen Gestaltungsräumen
reduziert und zusätzlich für betroffene Gemeinden ein Antragsrecht eingeräumt.
Die Gemeinde Kritzmow ist hiervon wegen der Zuordnung zum SUR Rostock jedoch
nicht berührt.
Die landesplanerischen Ziele zur
Siedlungsentwicklung (Kap. 4.1) bleiben im Grundsatz unverändert
(Eigenentwicklung unberührt, Innenentwicklung, landesplan. Ausnahmevorbehalt
für extensive Siedlungsentwicklungen).
In Kapitel 4.2 wird festgelegt,
das jegliche Wohnbauflächenentwicklungen, die über den Eigenbedarf hinausgehen
eine interkommunale Abstimmung im SUR Rostock und eine Berücksichtigung im
SUR-Entwicklungskonzept voraussetzen. Allerdings enthalten die Formulierungen zu
Nr. 4.2(1) (Wohnungsbau nur in Zentralorten) und 4.2(3)
(Überschreitungsmöglichkeit des Wohnbau-Eigenbedarfs auf Basis eines
abgestimmten SUR-Konzeptes) einen Zielkonflikt. Der Gemeinde wird empfohlen, in
ihrer Stellungnahme hierauf einzugehen. Äußern sollte die Gemeinde sich
außerdem zu der Absicht, überörtliche Lösungen für altersgerechtes Wohnen nur
in Zentralorten vorzusehen (Ziel 4.2(4)), weil die Formulierung in die
Planungshoheit der Gemeinde eingreift und die Nachfrage nach altersgerechten
Wohnungen meistens auf wohnortnahe Angebote gerichtet ist, die allerdings nicht
den erforderlichen Zentralortstatus haben.
Im Kapitel 4.1
(Siedlungsentwicklung) erscheint die Formulierung des Ziels 4.1 (6) (Vermeidung
von Zersiedelung) bedenklich. Die Festlegung, Verfestigungen von
Siedlungssplittern zu vermeiden widerspricht der bundesrechtlichen Regelung des
§ 35 (6) BauGB und schränkt somit die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig
ein.
Anlagen:
Stellungnahme der Gemeinde
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Unterlagen der 2. Stufe des
Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms
wurden geprüft. Die Gemeinde ist in Kapitel 4.1 und 4.2 in Ihren Belangen
berührt. |
2. |
Die Gemeinde beschließt, in der
2. Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gem. Anlage 1
abzugeben. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |