Problembeschreibung/Begründung:
Im Ergebnis der
Studie zur Entwässerungssituation in Klein Schwaß soll das vorhandene
Leitungssystem zur Bewirtschaftung dem Wasser- und Bodenverband
„Hellbach-Conventer Niederung“ übergeben werden. Hierzu fand eine Beratung mit
dem WBV und der Unteren Wasserbehörde im Amt Warnow-West statt, s. beiliegende
Aktennotiz.
Als kurzfristige
vorbereitende Maßnahme ist das Gewässer im Bereich der Kreisstraße K12
umzuverlegen. Kosten lt. Kostenberechnung vom 21.08.2015: brutto 37.927,18
Euro. Der LK hat das Planungsbüro aufgefordert, die Leistungen mit
auszuschreiben, jedoch muss die Finanzierung noch bestätigt werden.
Auszug aus
Landeswassergesetz M-V § 68 Absatz 1 Nr. 2: „Der zum Wohl der Allgemeinheit
erforderliche Ausbau ist eine öffentlich –rechtliche Verpflichtung; sie
begründet keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger dieser Verpflichtung.
Die Pflicht nach Satz 1 obliegt … 2. Bei Gewässern zweiter Ordnung den
Gemeinden.
Der Bauausschuss wird sich in seiner Sitzung am 03.09.2015 mit dieser Thematik befassen und in der Gemeindevertretersitzung eine Empfehlung abgeben.
Anlagen:
- Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
- Aktennotiz vom 30.09.2015
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |