Beschluss über die Kostentragung der Umverlegung eines Gewässers im Zuge des Straßenausbaus in Klein Schwaß

Betreff
Beschluss über die Kostentragung der Umverlegung eines Gewässers im Zuge des Straßenausbaus in Klein Schwaß
Vorlage
VO/BV/60-0794/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im Ergebnis der Studie zur Entwässerungssituation in Klein Schwaß soll das vorhandene Leitungssystem zur Bewirtschaftung dem Wasser- und Bodenverband „Hellbach-Conventer Niederung“ übergeben werden. Hierzu fand eine Beratung mit dem WBV und der Unteren Wasserbehörde im Amt Warnow-West statt, s. beiliegende Aktennotiz.

 

Als kurzfristige vorbereitende Maßnahme ist das Gewässer im Bereich der Kreisstraße K12 umzuverlegen. Kosten lt. Kostenberechnung vom 21.08.2015: brutto 37.927,18 Euro. Der LK hat das Planungsbüro aufgefordert, die Leistungen mit auszuschreiben, jedoch muss die Finanzierung noch bestätigt werden.

 

Auszug aus Landeswassergesetz M-V § 68 Absatz 1 Nr. 2: „Der zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche Ausbau ist eine öffentlich –rechtliche Verpflichtung; sie begründet keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger dieser Verpflichtung. Die Pflicht nach Satz 1 obliegt … 2. Bei Gewässern zweiter Ordnung den Gemeinden.

 

Der Bauausschuss wird sich in seiner Sitzung am 03.09.2015 mit dieser Thematik befassen und in der Gemeindevertretersitzung eine Empfehlung abgeben.

 

Anlagen:

-       Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

-       Aktennotiz vom 30.09.2015

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Übernahme der Kosten für die Umverlegung eines Gewässers im Zuge des durch den Landkreis Rostock beauftragten Straßenausbaus in Klein Schwaß.
  2. Die Finanzierung erfolgt über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37.927,18 Euro (Kostenschätzung) im Produktsachkonto 54100-96, Projekt 43, Rad- und Gehweg Klein Schwaß. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 611.4013, Mehreinnahmen Gewerbesteuer.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung