Problembeschreibung/Begründung:
Frau Dr. Jana
Bruder als selbständige Trägerin der Gesundheits-Kita „Sonnenkäfer“ in
Wahrstorf hat einen Antrag auf neue
Entgeltverhandlung beim Landkreis Rostock gestellt. Sie begründet die
Erforderlichkeit mit Kostenveränderungen, insbesondere im Bereich des
Personals. Die letzte entsprechende Vereinbarung liegt vier Jahre zurück.
Gemäß § 16 Abs. 1
Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der
Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei
erhalten Sie daher die neue Leistungsvereinbarung ab 01.10.2015 mit der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und
am 07.07.2015 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.10.2015 mit Frau Dr. Bruder
verhandelt. Die Platzkosten für einen Krippenganztagsplatz steigen von
687,01 € auf 745,32 € (Erhöhung um 8,49 %) und für einen
Kindergartenganztagsplatz von 371,19 € auf 406,18 € (Erhöhung um 9,43%). Die Verhandlung wurde durch zwei
Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung
des Einvernehmens empfohlen.
Laut den Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die Personensorgeberechtigten/Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.
Somit hat die
Gemeinde über die Erteilung ihres Einvernehmens und über den kommunalen Anteil
ab 01.10.2015 (Anlage 1) zu entscheiden.
Anlagen:
1) Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.10.2015
2) Leistungsvereinbarung mit Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.10.2015 für die Gesundheits-Kita „Sonnenkäfer“ in Wahrstorf und beschließt ab 01.10.2015 folgende kommunale Anteile für die Gemeinde:
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
237,33 € |
237,33 € |
Kinderkrippe
Teilzeit |
142,40 € |
142,40 € |
Kinderkrippe
halbtags |
94,94 € |
94,93 € |
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Kindergarten
ganztags |
129,02 € |
129,01 € |
Kindergarten
Teilzeit |
77,41 € |
77,41 € |
Kindergarten
halbtags |
51,61 € |
51,60 € |
Finanzielle
Auswirkungen
Abweichend vom
Haushaltsplan
Die überplanmäßige Ausgabe liegt unter 5.000 €, so dass gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow die Bürgermeisterin die Zustimmung erteilt. Dies erfolgt separat.
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeisterin |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |