Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für die Erschließung des Bebauungsplans Nr. 8 "Wiesenweg"

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für die Erschließung des Bebauungsplans Nr. 8 "Wiesenweg"
Vorlage
VO/BV/80-0426/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für die Erschließung des B-Plans Nr. 8 für das Wohngebiet Wiesenweg“ wurden auf Grundlage der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Voigtländer Haushaltsmittel in Höhe von 182.000,00 EUR im Produktsachkonto 54100.0960.P14 eingestellt.

 

Während der Ausführung ergab sich die Notwendigkeit von Leistungen, die in der Kostenschätzung nicht enthalten waren. Mehraufwand entstand im Wesentlichen durch folgende Leistungen:

 

  1. Die späteren Baugrundstücke mussten wesentlich gründlicher geräumt werden als geplant (Abbruch der vorhandenen, teilweise schadstoffbehafteten Bebauung, Roden von Stubben, Abräumen von Bewuchs etc.).
  2. Die Fahrbahn hatte eine bisher unbekannte Betontragschicht, dadurch erhöhten sich der Aufwand für Aufbruch und Wiederherstellung der Fahrbahn.
  3. Unbekannte Leitungen wurden aufgefunden und mussten umverlegt, abgebrochen bzw. stillgelegt werden.
  4. Die mehrfach geänderte Parzellierung und Wünsche der Käufer haben Zusatzkosten verursacht, z. B. Abbruch von Bewuchs, Erhalt und Sicherung von unterirdischen Leitungen, Rückbau bereits fertiggestellter Hausanschlüsse.

 

Dass diese Zusatzleistungen nicht durch Minderkosten innerhalb des Haushaltsansatzes gedeckt werden können, stellte sich erst nach Vorliegen der geprüften Schlussrechnung des Tiefbauunternehmers heraus.

 

Bis auf die noch ausstehende Ausgleichspflanzung von 4 Bäumen und das Roden von zwei Hecken, was aus naturschutzrechtlichen Gründen erst im Oktober 2015 möglich ist, sind die Erschließungsleistungen abgeschlossen. Die wesentlichen Rechnungen liegen vor.

Um die Leistungen abrechnen zu können, ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € erforderlich.

 

Anlagen:

  1. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
  2. Begründung der Mehrmengen – Ingenieurbüro Voigtländer vom 20.08.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Ziesendorf beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 54100.0960.P14 in Höhe von 10.000 EUR für den Abschluss der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Wohngebiet „Wiesenweg“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung