Beschluss zur Zustimmung von überplanmäßigen Ausgaben für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Betreff
Beschluss zur Zustimmung von überplanmäßigen Ausgaben für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Vorlage
VO/OS/60-0793/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Derzeit werden z.Zt. ca. 157 Kinder in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde Kritzmow betreut. Bei der Haushaltsplanung wurde mit 123 Kindern gerechnet, dadurch werden die geplanten finanziellen Mittel nicht ausreichend sein. Außerdem sind bei vielen Trägern der Einrichtungen die Betreuungsbeträge im laufenden Haushaltsjahr gestiegen.

 

In den Kindertageseinrichtungen des DRK in Kritzmow werden z.Zt. ca. 248 betreut. Hier gab es Veränderungen innerhalb der Betreuungsarten (Krippe, Kindergarten, Hort) sowie beim Umfang der Betreuungen (Wechsel von Teilzeit auf Ganztagesbetreuung).

Anlagen:

-       Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe PSK 36100.54151000

-       Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe PSK 36100.54151001

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt zur Deckung der Ausgaben für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen die Zustimmung zu zwei überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 24.000,00 EUR (Ausgleichszahlungen an freie Träger außerhalb der Gemeinde) sowie 10.000,00 EUR (Ausgleichszahlungen an das DRK).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Leif Kaiser

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

Jörg Blotenberg

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Dr. Regina Simon