Problembeschreibung/Begründung:
Mit Beschluss-Nr. 67-10/11
vom 06.12.2011 hatte die Gemeindevertretung Pölchow ab 01.01.2012 Frau Christa
Ziegler zur ehrenamtlichen Seniorenbetreuerin in der Gemeinde bestellt.
Zugleich wurde ihr für diese ehrenamtliche Tätigkeit aufgrund der seinerzeit
geltenden EntschVO M-V eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 20 Euro gewährt.
Aufgrund Beschluss-Nr.
18-4/15 ist die Aufwandsentschädigung nochmals angepasst und auf monatlich 30
Euro erhöht worden.
Wegen des nicht geringen
zeitlichen und organisatorischen Aufwands der Seniorenbetreuung bat Frau Ziegler
unlängst bei der Bürgermeisterin um Entlastung und beantragte die personelle
Unterstützung durch Frau Heinke Koeppe aus Pölchow.
Um auch künftig ein gutes
Niveau in der Seniorenbetreuung zu sichern, könnte die Gemeinde Frau Koeppe ab 01.10.2015 als zweite ehrenamtliche
Seniorenbetreuerin bestellen. Mit der Bestellung wäre die Betreuerin zugleich
gesetzlich unfallversichert.
Künftig sollten sich dann
beide Betreuerinnen das Aufgabengebiet gleichberechtigt teilen. Sie würden dann
gemeinsam in Abstimmung mit der Bürgermeisterin die Aufgaben im Bereich der
Senioren-betreuung wahrnehmen und eigenständig anstehende Veranstaltungen
organisieren.
Aufgrund § 17 EntschVO M-V
kann die Gemeinde auch anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für
Auslagen, für Aufwand an Zeit und für erbrachte Arbeitsleistung eine monatliche
pauschalisierte Entschädigung gewähren und dadurch das ehrenamtliche Wirken
zusätzlich motivieren.
Soweit die Gemeinde
entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitstellt, ist im speziellen Fall angedacht, den Betreuerinnen
einen monatlichen Pauschalbetrag zur Höhe von insgesamt 40,00 Euro zu zahlen.
Die Entschädigung wird nur für die Dauer der tatsächlichen Ausübung der
ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt und wäre jeweils zum Monatsende zur Zahlung
fällig. Mit der Entschädigung sind alle persönlichen Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes anfallen, abgegolten.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Entschädigung der in den
Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen
(Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V)
vom 27. August 2013 (GVOBl. M-V 2013, S.
512)
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow bestellt neben Frau Christa Ziegler ab dem 01.10.2015 zusätzlich Frau Heinke Koeppe als zweite ehrenamtliche Seniorenbetreuerin in der Gemeinde und beschließt zugleich eine Erhöhung der bisherigen Aufwandsentschädigung auf insgesamt 40 Euro pro Monat.
Soweit die Gemeinde jährlich im Haushalt die entsprechenden Mittel bereitstellt, ist beiden Betreuerinnen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jeweils eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 20 Euro zu zahlen.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
( ) Keine
( x ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- / außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |