Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ziesendorf (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Ziesendorf)
Vorlage
VO/FV/80-0422/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

Während die Hebesätze der Gemeinde Ziesendorf seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ziesendorf

Landesdurchschnitt                                              für kreisangehörige Gemeinden

Ziesendorf

 

 seit 2010

2011

2015

2016

Vorschlag ab 2016

Grundsteuer A

250%

249%

276%

282%

300%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

354%

400%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

322%

350%

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Ziesendorf derzeit auf ca. 15.000 EUR Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr ca. 12.000 EUR).

Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die vernachlässigten Unterhaltungsmaßnahmen aufholen, die kommunale Infrastruktur verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben überhaupt zu Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur wie in der Vergangenheit die Ausgaben auf den notwendigsten Umfang zu beschränken, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche  Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollten mit Wirkung ab 2016 die Hebesätze für die kommunalen Steuern wie vorgeschlagen erhöht werden.

 

Anlagen:

Erste Satzung zur Änderung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Ziesendorf (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Ziesendorf)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Ziesendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(X ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung