Problembeschreibung/Begründung:
Auf Grund von Veränderungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt und der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt war die Erarbeitung eines 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich.
Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 16.06.2015 abgestimmt.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Anlagen:
1.Nachtragshaushalt 2015
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |