Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

Betreff
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
VO/FV/20-0646/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Auf Grund von Veränderungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt und der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt war die Erarbeitung eines 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich.

Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 16.06.2015 abgestimmt.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

 

 

Anlagen:

1.Nachtragshaushalt 2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(x ) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung