Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet "Am Feldrand", Beschluss zum städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten

Betreff
Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet "Am Feldrand", Beschluss zum städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
Vorlage
VO/BV/70-0538/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach § 11 BauGB kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand kann insbesondere die Übernahme von Kosten sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen. Der anliegende städtebauliche Vertrag entspricht inhaltlich dem anwaltlich geprüften Muster. Der Abschluss wurde vom Hauptausschuss und Bauausschuss der Gemeinde Lambrechtshagen befürwortet. 

 

 

Anlagen:

-       Entwurf städtebaulicher Vertrag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss des anliegenden städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen durch den Investor.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Zusätzliche Einnahme zur Deckung der Planungskosten.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung