Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 11 BauGB kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand kann insbesondere die Übernahme von Kosten sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen. Der anliegende städtebauliche Vertrag entspricht inhaltlich dem anwaltlich geprüften Muster. Der Abschluss wurde vom Hauptausschuss und Bauausschuss der Gemeinde Lambrechtshagen befürwortet.
Anlagen:
- Entwurf städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss des
anliegenden städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in
Sievershagen durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
Zusätzliche Einnahme zur
Deckung der Planungskosten.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |