Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 28 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden . Im Flächennutzungsplan ist die Fläche entlang der Bauernreihe als straßenbegleitende Wohnbaufläche mit einer Länge von ca. 400 m dargestellt. Die Nutzung der Wohnbaufläche an der Bauernreihe ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.
Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 und der Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag.
Anlagen:
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
-
Festlegung
eines allgemeinen Wohngebietes, um Baurecht für die Errichtung von ca. 15
Eigenheimen zu schaffen.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
Die ÜPL wird durch die Einnahme, die in einem städtebaulichen Vertrag geregelt wird, gedeckt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |