Bebauungsplan Nr. 28, Wohnbebauung "Bauernreihe", Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 28, Wohnbebauung "Bauernreihe", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0537/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 Der Bebauungsplan Nr. 28 kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden . Im Flächennutzungsplan ist die Fläche entlang der Bauernreihe als straßenbegleitende Wohnbaufläche mit einer Länge von ca. 400 m dargestellt. Die Nutzung der Wohnbaufläche an der Bauernreihe ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.

Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 und der Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag.

 

Anlagen:

-       Übersichtsplan

 

Beschlussvorschlag:

  1. Für die straßenbegleitende Wohnbebauung an der Bauernreihe in Lambrechtshagen ist der Bebauungsplan Nr. 28 aufzustellen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,6 ha und umfasst Teile der Flurstücke 56/25 und 33 der Flur 3, Gemarkung Lambrechtshagen.
  2. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-       Festlegung eines allgemeinen Wohngebietes, um Baurecht für die Errichtung von ca. 15 Eigenheimen zu schaffen.

  1. In Anwendung des § 13 a des BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Plangeltungsbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt (Länge 400 m).
  2. Die Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
  3. Der Beschluss mit seiner anlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Die ÜPL wird durch die Einnahme, die in einem städtebaulichen Vertrag geregelt wird, gedeckt.

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung