Beschluss über die Verwendung der Spende der eno energy GmbH

Betreff
Beschluss über die Verwendung der Spende der eno energy GmbH
Vorlage
VO/FV/60-0773/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 Die Gemeinde Kritzmow hat von der eno energy GmbH eine Spende in Höhe von 16.000 EUR entgegengenommen. Zur Verwendung hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2015 eine Empfehlung vorbereitet, die vom Sozialausschuss am 14.04.2015 wie folgt bestätigt wurde:

 

  • 8.400 EUR für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), davon

1.000 EUR für Spielgeräte für KITA/Hort,

2.000 EUR für Ausstattung des Jugendclubs (Küche),

4.400 EUR für Spielgeräte auf gemeindlichen Spielplätzen

       (Weitenmoor, Am Anger) sowie

1.000 EUR für die Grundschule Regenbogenkinder.

  • 3.100 EUR für die Förderung des Feuerschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO), davon

3.100 EUR für Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr (Bekleidung, Ausbildungsfahrt,
                   Kulturveranstaltung, Jubiläum).

  • 2.500 EUR für die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), davon

1.000 EUR zur Weiterleitung an den FSV Kritzmow,

1.000 EUR zur Weiterleitung an den SSV Kritzmow und

   500 EUR zur Weiterleitung an den Schützenverein.

  • 2.000 EUR für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, davon

1.000 EUR zur Weiterleitung an den FSV für das Sommerfest,

   500 EUR zur Weiterleitung an die Volkssolidarität sowie

   500 EUR zur Weiterleitung an den Kritzmower Karnevalsverein.

 

Zu beachten ist, dass es sich bei der Verwendung der Spende oder der Weiterleitung an Dritte um gemeinnützige Zwecke nach § 52 der Abgabenordnung handeln muss, da der Spender hierfür eine Spendenbescheinigung begehrt. Dorf- und Kinderfeste erfüllen nicht die Erfordernisse des § 52 AO.

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.

 

Anlagen:

Auszug aus § 52 AO

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt über die Verwendung der Spende der eno energy GmbH in Höhe von 16.000 EUR wie folgt:

 

Ausreichung von 2.500 EUR an die Sportvereine,

Weiterleitung von 1.000 EUR an den FSV für das Sommerfest,

Ausreichung von je 500 EUR an Volkssolidarität und Karnevalsverein,

1.000 EUR für Spielgeräte für KITA/Hort,

2.000 EUR für Ausstattung des Jugendclubs,

4.400 EUR für Spielgeräte auf gemeindlichen Spielplätzen,

3.100 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr,

Ausreichung von 1.000 EUR an den Förderverein der Grundschule Regenbogenkinder.

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Mehr ausgaben werden durch die Spende als Mehreinnahme in voller Höhe gedeckt. Bei bereits veranschlagten Maßnahmen führt die Spende zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts.