Beschluss über die Verwendung der Spende der eno energy GmbH

Betreff
Beschluss über die Verwendung der Spende der eno energy GmbH
Vorlage
VO/FV/70-0534/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Lambrechtshagen hat von der eno energy GmbH eine Spende in Höhe von 16.000 EUR entgegengenommen. Zur Verwendung hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2015 folgende Empfehlung gegeben:

 

  • 4.000 EUR für die Förderung des Feuerschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO), davon

   500 EUR für eine Volleyballtrainingsanlage,

2.000 EUR für Dienst- und Schutzbekleidung (davon 500 EUR Jugendwehr) sowie

1.500 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr.

  • 3.000 EUR für die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), davon

2.000 EUR für die Weiterleitung an Sportverein (Boxanlage, Jugendarbeit) sowie

1.000 EUR für die Beschaffung eines Großfeldtores.

  • 9.000 EUR für die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), davon

1.000 EUR für Spielgeräte in der KITA,

7.000 EUR für die Verwendung für Spielgeräte auf den gemeindlichen Spielplätzen und

1.000 EUR für die Weiterleitung an die Kirche für Kinder- und Jugendarbeit

 

Zu beachten ist, dass es sich bei der Verwendung der Spende oder der Weiterleitung an Dritte um gemeinnützige Zwecke nach § 52 der Abgabenordnung handeln muss, da der Spender hierfür eine Spendenbescheinigung begehrt. Dorf- und Kinderfeste erfüllen nicht die Erfordernisse des § 52 AO.

 

Anlagen:

Auszug aus § 52 AO

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Verwendung der Spende der eno energy GmbH in Höhe von 16.000 EUR wie folgt:

 

Ausreichung von 2.000 EUR an Sportverein,

1.000 EUR für die Beschaffung eines Großfeldtores,

Einsatz von 7.000 EUR zur Mitfinanzierung der Ausgestaltung auf den gemeindlichen Spielplätzen,

1.000 EUR für Spielgeräte in der KITA,

1.500 EUR für die Jugendfeuerwehr,

2.000 EUR für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr und der Jugendwehr,

500 EUR für eine mobile Volleyballanlage,

Ausreichung von 1.000 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit der Kirche.

 

Finanzielle Auswirkungen

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Mehrausgaben werden durch die Spende als Mehreinnahme in voller Höhe gedeckt. Bei bereits veranschlagten Maßnahmen führt die Spende zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung