Problembeschreibung/Begründung:
Die Erschließungsleistungen für das B-Plangebiet werden durch die Gemeinde selbst als Erschließungsträger ausgeführt. Aus diesem Grunde sind neben den beauftragten Planungsleistungen an die aib Bauplanung Nord GmbH für alle notwendigen Medien der Ver-und Entsorgung entsprechende Verträge durch die Gemeinde zu schließen.
Die Planung wurde auf der Grundlage des B-Plans erarbeitet. Auflagen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde insbesondere zum Artenschutz führten zu Mehrleistungen in der Baufeldfreimachung und durch die geforderte ökölogische Baubegleitung zu Mehrkosten.
Durch das Planungsbüro wurde für Bodenaushub, der belastet ist und dessen Abfuhr- und Entsorgungskosten höher sind als den Boden vor Ort einzubauen, der Vorschlag einer Verwallung erarbeitet, die sowohl optisch als auch lärmmindernd zur B105 wirkt. Diese Verwallung (drei Abschnitte - siehe Lageplan) wird entsprechend des geforderten Grünausgleichs bepflanzt. Für die zusätzlich geplante Verwallung musste beim Landkreis Rostock ein Bauantrag gestellt werden, die Genehmigung steht noch aus.
Forderungen der EURAWASSER hinsichtlich der Trinkwasserversorgung (Ringschluss zur südlichen Seite der B105 mit Durchpressung der B105) mit Verbesserung der Löschwasserversorgung für die Gemeinde wurden eingearbeitet.
Im Bauausschuss wurde die Ausführungsplanung mit den
drei Lageplänen (Straßenbau, Erschließung Medien, Grünordnung mit Verwallungen)
und einem Regelquerschnitt durch aib Bauplanung vorgestellt und folgende
Schwerpunkte abgestimmt :
- schmalerer Gehweg (Reduzierung auf
1,50 m)
- Kostenvergleich Fahrbahn:
Plaster/Asphalt kostenneutral → Pflaster, um flexibler zu
sein
- Pflasterfarben: rotbraun: Gehweg;
anthrazit: Parkflächen; grau: Fahrbahn
- Pflaster: Minifase; Verlegeschema:
Fischgräte (Fahrbahn), Querverband
(Gehweg und Parkflächen)
- Straßenbeleuchtung in LED-Technik
(Typ Gadebusch rot), Bemessung nach der entsprechenden DIN
- Bordüberstand (Rundbord) wird
entgegen der Stellungnahme des Landkreises von 6 cm auf 3 cm reduziert →
altersgerecht und flexibler für die Zufahrten
- Bodenaushub (ca. 6.000 m³) wird
als Verwallung nördlich der B105 angeordnet → kein Bodenabtransport und
keine Entsorgung
- Bepflanzungsplan berücksichtigt
die zukünftig geplante Bebauung
- es sind zwei Hausanschlüsse pro Baufeld
vorzusehen
- Poller für Fußweg (weiß mit roten
Steifen) und Dreikant zum Öffnen (Hebe-Kipp-Mechanismus) für Rettungsdienst
- „Straße F“ als Geh- und Radweg
- Müllplatz (Glascontainer) Kreuzung
Straße C/B (neben Trafo) ist vorzusehen, alternativ am nördlichen
Wendehammer
- zwei Bänke (Stahlgitterbänke mit
Rückenlehne, grün – wie schon an anderen Stellen in der Gemeinde) und
Abfallbehälter
Es liegen zwei Verträge für die nördliche und südliche Einspeisung vor. Der Vertrag zur nördlichen Einspeisung wurde aus technologischen Gründen bereits 2014 unterzeichnet. Für die Netzerschließung des 1. BA und 2. BA ist ein Festpreis vereinbart. Tiefbauleistungen im B-Plangebiet (Kabelgräben) sind durch die Gemeinde zu realisieren. Für die Bauleistungen vom Trafo am Buchenweg bis zum Beginn des B-Plangebietes südlich trägt die e.dis die Kosten.
Der Vertrag beinhaltet die Lieferverpflichtung mit Gas und die Verrohrung dazu im öffentlichen Raum. Die Tiefbauleistungen sind durch die Gemeinde zu leisten. Die Netzerschließung wird für die Gemeinde nicht kostenpflichtig, jedoch die Hausanschlussleitungen (Herauslegen bis ca. 1,00m auf die künftigen privaten Baufelder).
Der Vertrag für Telefonie liegt im Entwurf vor. Der Teil DSL wird z. Z. noch bei der Deutschen Telekom bearbeitet. Kosten für Telefonie (Tiefbau-und Kabellegearbeiten bei der Telekom) und für DSL-Versorgung (Standardversorgung Haushalte) entstehen der Gemeinde nicht.
Der Vertrag regelt die künftige Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenentwässerung, Regenrückhaltebecken) und Trinkwasserversorgung .
Die Gemeinde ist für alle hiermit verbundenen Erschließungsleistungen zu 100% kostenpflichtig. Zusätzliche Leistungen für einen Trinkwasserringschluss mit Verbesserung der Löschwasserversorgung der Gemeinde werden vom WWAV zu 70% getragen. Hausanschlüsse Trinkwasser werden mit der EURAWASSER separat vereinbart.
Anlagen: Zeichnerischer Teil Ausführungsplanung ( Lageplan Verkehrsanlagen,
Regelquerschnitt Straßenbau, koordinierter Leitungsplan,
Grünordnungsplan)
Vertrag e.dis AG
Vertrag HanseWerk AG
Vertrag Telekom Deutschland GmbH
Dreiseitiger Vertrag mit WWAV und EURAWASSER Nord GmbH
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen fasst für die Durchführung der Erschließung
der 1. Änderung des B-Plans Nr.18 nachfolgende Beschlüsse:
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |