Beschluss über die Ausführungsplanung und wichtige Verträge für die Erschließung

Betreff
Beschluss über die Ausführungsplanung und wichtige Verträge für die Erschließung
der 1. Änderung B-Plans Nr. 18 - Altersgerechter Wohnungsbau in Sievershagen -
Vorlage
VO/BV/70-0532/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Erschließungsleistungen für das B-Plangebiet werden durch die Gemeinde selbst als Erschließungsträger ausgeführt. Aus diesem Grunde sind neben den beauftragten Planungsleistungen an die aib Bauplanung Nord GmbH für alle notwendigen Medien der Ver-und Entsorgung entsprechende Verträge durch die Gemeinde zu schließen.

 

  1. Ausführungsplanung

Die Planung wurde auf der Grundlage des B-Plans erarbeitet. Auflagen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde insbesondere zum Artenschutz führten zu Mehrleistungen in der Baufeldfreimachung und durch die geforderte ökölogische Baubegleitung zu Mehrkosten.

Durch das Planungsbüro wurde für Bodenaushub, der belastet ist und dessen Abfuhr- und Entsorgungskosten höher sind als den Boden vor Ort einzubauen, der Vorschlag einer Verwallung erarbeitet, die sowohl optisch als  auch lärmmindernd zur B105 wirkt. Diese Verwallung (drei Abschnitte - siehe Lageplan) wird entsprechend des geforderten Grünausgleichs bepflanzt. Für die zusätzlich geplante Verwallung musste beim Landkreis Rostock ein Bauantrag gestellt werden, die Genehmigung steht noch aus.

Forderungen der EURAWASSER hinsichtlich der Trinkwasserversorgung (Ringschluss zur südlichen Seite der B105 mit Durchpressung der B105) mit Verbesserung der Löschwasserversorgung für die Gemeinde wurden eingearbeitet.

Im Bauausschuss wurde die Ausführungsplanung mit den drei Lageplänen (Straßenbau, Erschließung Medien, Grünordnung mit Verwallungen) und einem Regelquerschnitt durch aib Bauplanung vorgestellt und folgende Schwerpunkte abgestimmt :
      - schmalerer Gehweg (Reduzierung auf 1,50 m)
      - Kostenvergleich Fahrbahn: Plaster/Asphalt kostenneutral → Pflaster, um flexibler zu
        sein
      - Pflasterfarben: rotbraun: Gehweg; anthrazit: Parkflächen; grau: Fahrbahn
      - Pflaster: Minifase; Verlegeschema: Fischgräte (Fahrbahn), Querverband
        (Gehweg und Parkflächen)
      - Straßenbeleuchtung in LED-Technik (Typ Gadebusch rot), Bemessung nach der entsprechenden DIN
      - Bordüberstand (Rundbord) wird entgegen der Stellungnahme des Landkreises von 6 cm auf 3 cm reduziert → altersgerecht und flexibler für die Zufahrten
      - Bodenaushub (ca. 6.000 m³) wird als Verwallung nördlich der B105 angeordnet → kein Bodenabtransport und keine Entsorgung
      - Bepflanzungsplan berücksichtigt die zukünftig geplante Bebauung
      - es sind zwei Hausanschlüsse pro Baufeld vorzusehen
      - Poller für Fußweg (weiß mit roten Steifen) und Dreikant zum Öffnen (Hebe-Kipp-Mechanismus) für Rettungsdienst
      - „Straße F“ als Geh- und Radweg
      - Müllplatz (Glascontainer) Kreuzung Straße C/B (neben Trafo) ist vorzusehen, alternativ am nördlichen Wendehammer
      - zwei Bänke (Stahlgitterbänke mit Rückenlehne, grün – wie schon an anderen Stellen in der Gemeinde) und Abfallbehälter

 

 

  1. Vertrag e.dis -Stromversorgung

Es liegen zwei Verträge für die nördliche und südliche Einspeisung vor. Der Vertrag zur nördlichen Einspeisung wurde aus technologischen Gründen bereits 2014 unterzeichnet. Für die Netzerschließung des 1. BA und 2. BA ist ein Festpreis vereinbart. Tiefbauleistungen im B-Plangebiet (Kabelgräben) sind durch die Gemeinde zu realisieren. Für die Bauleistungen vom Trafo am Buchenweg bis zum Beginn des B-Plangebietes südlich trägt die e.dis die Kosten.

 

  1. Vertrag mit der der HanseWerk AG zur Gasversorgung

Der Vertrag beinhaltet die Lieferverpflichtung mit Gas und die Verrohrung dazu im öffentlichen Raum. Die Tiefbauleistungen sind durch die Gemeinde zu leisten. Die Netzerschließung wird für die Gemeinde nicht kostenpflichtig, jedoch die Hausanschlussleitungen (Herauslegen bis ca. 1,00m auf die künftigen privaten Baufelder).

 

  1. Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen ( Telefonie und DSL )

Der Vertrag für Telefonie liegt im Entwurf vor. Der Teil DSL wird z. Z. noch bei der Deutschen Telekom bearbeitet. Kosten für Telefonie (Tiefbau-und Kabellegearbeiten bei der Telekom) und für DSL-Versorgung (Standardversorgung Haushalte) entstehen der Gemeinde nicht.

 

  1. Dreiseitiger  Vertrag mit dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH für die Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung

Der Vertrag regelt die künftige Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenentwässerung, Regenrückhaltebecken) und Trinkwasserversorgung .

Die Gemeinde ist für alle hiermit verbundenen Erschließungsleistungen zu 100% kostenpflichtig. Zusätzliche Leistungen für einen Trinkwasserringschluss mit Verbesserung der Löschwasserversorgung der Gemeinde werden vom WWAV zu 70% getragen. Hausanschlüsse Trinkwasser werden mit der EURAWASSER separat vereinbart.

 

 

Anlagen:  Zeichnerischer Teil Ausführungsplanung ( Lageplan Verkehrsanlagen,

                  Regelquerschnitt Straßenbau, koordinierter Leitungsplan, Grünordnungsplan)

                  Vertrag e.dis AG

                  Vertrag  HanseWerk AG

                  Vertrag Telekom Deutschland GmbH

                  Dreiseitiger Vertrag mit WWAV und EURAWASSER Nord GmbH

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen fasst für die Durchführung der Erschließung

der 1. Änderung des B-Plans Nr.18 nachfolgende Beschlüsse:

 

  1. Die Ausführungsplanung, Stand 12.03.2015 mit den Empfehlungen des Bauausschusses ist in der Örtlichkeit umzusetzen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der e.dis AG zur stromtechnischen Erschließung zu unterzeichnen.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der HanseWerk AG zur Gasversorgung zu unterzeichnen.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Telefonie und DSL) zu unterzeichnen.
  5. Der Bürgermeister wird ermächtigt den dreiseitigen Vertrag mit dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH für die Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung zu unterzeichnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung