Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet "Allershäger Straße", 2. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet "Allershäger Straße", 2. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0527/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ordnungsgemäß durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs fand die Beteiligung betroffener Behörden und der Öffentlichkeit statt. Im weiteren Verfahren ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Anlagen:

1                    Abwägung

2                    Planzeichnung (Teil A und B)

3                    Begründung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“, vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zur 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gebilligt – siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änderung, Mischgebiet „Allershäger Straße“, auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 in Lambrechtshagen, vorzunehmen. Voraussetzung für die Ausfertigung und Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist der Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Eigentümergemeinschaft zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen entsprechend Pkt. 3.2 der Begründung.

 

Finanzielle Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsplanes

51100.56255001, Planung B-Plan Nr. 14, Einnahme 2013 erfolgt (51100.44251000)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung