Beschluss über die Sanierung der Vorflutleitung Graben 13 durch den Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow-Küste"

Betreff
Beschluss über die Sanierung der Vorflutleitung Graben 13 durch den Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow-Küste"
Vorlage
VO/BV/60-0761/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die RostoW Projektentwicklungsgesellschaft mbH (RostoW) hat die Bürgschaft bereits nach der Abnahme des Leistungsbereiches 1 (19.08.2014) mit Schreiben vom 12.09.2014 angefordert. Da die Leistung noch nicht vollständig erfüllt war, konnte die Bürgschaft nicht frei gegeben werden. Im Erschießungsvertrag mit RostoW ist die Herstellung der Erschließungsanlagen für das B-Plan-Gebiet Nr. 5-4, Erweiterung Schäferwiese, geregelt. Lt. § 3 Nr. 2 Anstrich 4 des Vertrages sind die Forderungen des WBV zu erfüllen. Mit Schreiben vom 29.10.2014 hat RostoW informiert, dass alle Versuche, mit den jeweiligen Eigentümern eine Bauerlaubnis zu verhandeln, fehlgeschlagen sind. „Wir sehen uns daher in der Ausführung unserer Leistungen behindert“. Nach Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises und dem WBV erklärt sich der WBV bereit, die Leistung auszuführen, wenn die Kosten gesichert sind.. Da es sich bei der Sanierung der Vorflutleitung um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt, wird die Gemeinde Kritzmow mit dem WBV eine Vereinbarung zur Durchführung der Leistung abschließen. Die Kosten trägt RostoW. Die Übertragung der Kosten ist eine Voraussetzung für die Rückgabe der Bürgschaft für den Leistungsbereich 1.

Bauausschuss M 20.11.2014: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung mit der Bedingung, dass die Vereinbarung abgeschlossen wird, sobald die Zahlung von der RostoW Projektentw. GmbH erfolgt ist.

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.

 

Anlagen:

-       Entwurf der Vereinbarung Gemeinde – WBV mit Übersichtsplan und Kostenschätzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, die Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ (WBV) über die Sanierung der Vorflutleitung Graben 13 abzuschließen, sobald die Zahlung von der Rostow Projektentwicklungsgesellschaft mbH erfolgt ist

und der WBV erklärt, dass die gezahlten Mittel für den Ausbau ausreichend sind.

 

Gegenstand der Vereinbarung ist die Übergabe von finanziellen Mitteln für das Vorhaben durch die Gemeinde an den WBV. Die Deckung erfolgt durch die Übergabe der finanziellen Mittel durch die Rostow Projektentwicklungsgesellschaft mbH entsprechend Erschließungsvertrag UR-Nr. 1365/2013 v. 29.08.2013 § 3 Nr. 2 Anstrich 4, Restleistung aus Leistungsbereich 1: Erfüllung der Forderung des Wasser- und Bodenverbandes.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, erstmals in Folgejahren 

Einnahme und Ausgabe sind  im HH 2015 einzustellen.