Problembeschreibung/Begründung:
Die RostoW
Projektentwicklungsgesellschaft mbH (RostoW) hat die Bürgschaft bereits nach
der Abnahme des Leistungsbereiches 1 (19.08.2014) mit Schreiben vom 12.09.2014
angefordert. Da die Leistung noch nicht vollständig erfüllt war, konnte die
Bürgschaft nicht frei gegeben werden. Im Erschießungsvertrag mit RostoW ist die
Herstellung der Erschließungsanlagen für das B-Plan-Gebiet Nr. 5-4, Erweiterung
Schäferwiese, geregelt. Lt. § 3 Nr. 2 Anstrich 4 des Vertrages sind die
Forderungen des WBV zu erfüllen. Mit Schreiben vom 29.10.2014 hat RostoW
informiert, dass alle Versuche, mit den jeweiligen Eigentümern eine
Bauerlaubnis zu verhandeln, fehlgeschlagen sind. „Wir sehen uns daher in der
Ausführung unserer Leistungen behindert“. Nach Rücksprachen mit der Unteren
Wasserbehörde des Landkreises und dem WBV erklärt sich der WBV bereit, die
Leistung auszuführen, wenn die Kosten gesichert sind.. Da es sich bei der
Sanierung der Vorflutleitung um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt,
wird die Gemeinde Kritzmow mit dem WBV eine Vereinbarung zur Durchführung der
Leistung abschließen. Die Kosten trägt RostoW. Die Übertragung der Kosten ist
eine Voraussetzung für die Rückgabe der Bürgschaft für den Leistungsbereich 1.
Bauausschuss M 20.11.2014:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung mit der
Bedingung, dass die Vereinbarung abgeschlossen wird, sobald die Zahlung von der
RostoW Projektentw. GmbH erfolgt ist.
Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.
Anlagen:
- Entwurf der Vereinbarung Gemeinde – WBV mit Übersichtsplan und Kostenschätzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, die Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ (WBV) über die Sanierung der Vorflutleitung Graben 13 abzuschließen, sobald die Zahlung von der Rostow Projektentwicklungsgesellschaft mbH erfolgt ist
und der WBV erklärt, dass die gezahlten Mittel für den Ausbau ausreichend sind.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Übergabe von finanziellen Mitteln für das Vorhaben durch die Gemeinde an den WBV. Die Deckung erfolgt durch die Übergabe der finanziellen Mittel durch die Rostow Projektentwicklungsgesellschaft mbH entsprechend Erschließungsvertrag UR-Nr. 1365/2013 v. 29.08.2013 § 3 Nr. 2 Anstrich 4, Restleistung aus Leistungsbereich 1: Erfüllung der Forderung des Wasser- und Bodenverbandes.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, erstmals in Folgejahren
Einnahme und Ausgabe sind im HH 2015 einzustellen.
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