Problembeschreibung/Begründung:
Die
Anbindung des Biestower Weges an die Satower Straße konnte 2008 mit
Fördermitteln der öffentlichen Dorferneuerung hergestellt werden (1.
Abschnitt). Der Anbindungsbereich wurde neu gestaltet. Nunmehr ist der 2.
Abschnitt bis zum Amselweg zu sanieren (Lückenschluss, Weiterführung des 1.
Abschnittes). Zurzeit weist dieser Abschnitt noch große Unebenheiten auf, eine
optimale Verkehrssicherheit ist nicht gegeben. In einer ersten Ausbaustufe
wurden bereits 2008 die Straßenentwässerungsleitungen verlegt. Damit ist die
Voraussetzung für eine dauerhaft haltbare Sanierung der Verkehrsfläche gegeben.
Die Erneuerung des Oberbaus soll in der 2. Ausbaustufe erfolgen.
Anlagen:
1- Planung mit Kosten und Lageplan
2- Kopie Fördermittelantrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt das Bauvorhaben „Ausbau Biestower Weg in Kritzmow, Abschnitt vom Amselweg bis Einmündungsbereich Satower Straße“ umzusetzen, sofern eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) bewilligt ist. Das Vorhaben steht in der Prioritätenliste der Gemeinde Kritzmow auf Platz 7 (ILERL-Vorhaben Platz 3).
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Ja, erstmals in Folgejahren
HH 2015 in Abhängig der
Bewilligung von Fördermitteln
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |