Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens "Ausbau Biestower Weg in Kritzmow", Abschnitt vom Amselweg bis Einmündungsbereich Satower Straße

Betreff
Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens "Ausbau Biestower Weg in Kritzmow", Abschnitt vom Amselweg bis Einmündungsbereich Satower Straße
Vorlage
VO/BV/60-0760/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Anbindung des Biestower Weges an die Satower Straße konnte 2008 mit Fördermitteln der öffentlichen Dorferneuerung hergestellt werden (1. Abschnitt). Der Anbindungsbereich wurde neu gestaltet. Nunmehr ist der 2. Abschnitt bis zum Amselweg zu sanieren (Lückenschluss, Weiterführung des 1. Abschnittes). Zurzeit weist dieser Abschnitt noch große Unebenheiten auf, eine optimale Verkehrssicherheit ist nicht gegeben. In einer ersten Ausbaustufe wurden bereits 2008 die Straßenentwässerungsleitungen verlegt. Damit ist die Voraussetzung für eine dauerhaft haltbare Sanierung der Verkehrsfläche gegeben. Die Erneuerung des Oberbaus soll in der 2. Ausbaustufe erfolgen.

 

Anlagen:

1-      Planung mit Kosten und Lageplan

2-      Kopie Fördermittelantrag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt das Bauvorhaben „Ausbau Biestower Weg in Kritzmow, Abschnitt vom Amselweg bis Einmündungsbereich Satower Straße“ umzusetzen, sofern eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) bewilligt ist. Das Vorhaben steht in der Prioritätenliste der Gemeinde Kritzmow auf Platz 7 (ILERL-Vorhaben Platz 3).

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x ) Ja, erstmals in Folgejahren 

HH 2015 in Abhängig der Bewilligung von Fördermitteln

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung