Problembeschreibung/Begründung:
Im Wesentlichen
muss die derzeitige Geschäftsordnung des Amtsausschusses aus dem Jahr 1999 an
die inzwischen mehrfach geänderte Kommunalverfassung und an geänderte
datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden. Dem vorliegenden Entwurf
liegt das aktualisierte
Geschäftsordnungsmuster des Referenten für Rechtsangelegenheiten des Städte-
und Gemeindetages, Klaus-Michael Glaser, zu Grunde. Es sind daher auch
zahlreiche kleine Änderungen enthalten, die Regelungen vereinfachen oder
zutreffender formulieren. Folgende bedeutsame Änderungen betreffen die
elektronische Kommunikation und die Verbesserung der Einwohnerinformation:
-
Beschlussvorlagen großen Umfangs, wie HH-Pläne, Jahresrechnungen,
Bilanzen, Bauleitplanung und Baumaßnahmen sollen zukünftig in Kurzfassung in
Papierform übersandt und die vollständigen Unterlagen im Intranet
bereitgestellt werden (§ 1 Abs.3).
-
Beschlussvorlagen, deren Begründungen und
Anlagen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollen, sollen den
Einwohnern mit der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung im Internet
zugänglich gemacht werden (§ 4 Abs.4).
-
Die Mitglieder der Ausschüsse sollen nach wie
vor schriftlich zu Ausschusssitzungen eingeladen werden. Die Nichtmitglieder
sollen jedoch per E-Mail über Tag, Ort und Beginn der Sitzungen informiert werden und die Tagesordnung
im Ratsinformationssystem nachlesen können (§ 14 Abs.2).
-
Die Sitzungsprotokolle sollen den Mitglieder
der Ausschüsse weiterhin mit der Einladung zur nächsten Sitzung übersandt
werden. Die Nichtmitglieder sollen die
Protokolle 14 Tage nach der Sitzung im Intranet einsehen können (§ 14
Abs.3).
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 über
den Geschäftsordnungsentwurf beraten und empfiehlt dem Amtsausschuss die
Beschlussfassung sowie die Übernahme der Regelungen in die Geschäftsordnungen
der Gemeinden.
Anlagen:
1 Geschäftsordnung
des Amtsausschusses
2 Gegenüberstellung von derzeit gültiger Geschäftsordnung und Entwurf der Neufassung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Geschäftsordnung des Amtsausschusses.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren Die Einsparungen durch
den Verzicht auf das Versenden umfangreicher Papierunterlagen, zahlreicher
Informationen über Ausschusssitzungen und die Verteilung der Protokolle per
Post soll nur an Beispielen aufgezeigt werden. Auf einen rechnerischen Nachweis
wurde verzichtet. Beispiele:
Erhalten die Amtsausschussmitglieder 26 statt 180 Seiten des HH-Planes
in Papierform, müssen 1.463 Blatt Papier weniger per Post versandt werden.
Tagt der Schul- und Bauhofausschuss, werden 12 Mitglieder schriftlich
geladen. Die weiteren 47 Gemeindevertreter der fünf beteiligten Gemeinden
erhalten eine E-Mail, statt einer schriftlichen Information über die Sitzung
per Post.
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |