Beschluss der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West

Betreff
Beschluss der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West
Vorlage
VO/LV/10-0243/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Hauptsatzung muss an die in der konstituierenden Sitzung vorgenommene Besetzung des Haupt- und des Rechnungsprüfungsausschusses angepasst werden.

In den Entwurf der Änderungssatzung wurden gleichzeitig auch die Höchstsätze der Entschädigungen der neuen Entschädigungsverordnung übernommen, die bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten war. Näheres dazu ist in Anlage 2 erläutert. 

Weggefallen ist das Sitzungsgeld für die Bürgermeister für deren ehrenamtliche Tätigkeit im Amts-, Haupt- sowie Schul- und Bauhofausschuss. Nach § 3 Abs. 3 der EntschVO M-V darf an Empfänger funktionsbezogener Entschädigungen keine sitzungsbezogene Entschädigung auch von den Ämtern, denen die Gemeinden angehören, mehr gezahlt werden. 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 dem Amtsausschuss die Beschlussfassung über die vorliegende Änderungssatzung empfohlen.

 

 

 

Anlagen:

1 Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West

2 Gegenüberstellung der neuen und der bisherigen Regelung

3 Finanzielle Auswirkungen 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(X ) Ja, erstmals in Folgejahren, siehe Anlage 3

Die Mittel müssen im HH 2015 eingestellt werden.   

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung