Problembeschreibung/Begründung:
Die Hauptsatzung muss an die in der konstituierenden Sitzung
vorgenommene Besetzung des Haupt- und des Rechnungsprüfungsausschusses
angepasst werden.
In den Entwurf der Änderungssatzung wurden gleichzeitig auch die Höchstsätze der Entschädigungen der neuen Entschädigungsverordnung übernommen, die bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten war. Näheres dazu ist in Anlage 2 erläutert.
Weggefallen ist das Sitzungsgeld für die Bürgermeister für deren ehrenamtliche Tätigkeit im Amts-, Haupt- sowie Schul- und Bauhofausschuss. Nach § 3 Abs. 3 der EntschVO M-V darf an Empfänger funktionsbezogener Entschädigungen keine sitzungsbezogene Entschädigung auch von den Ämtern, denen die Gemeinden angehören, mehr gezahlt werden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 dem
Amtsausschuss die Beschlussfassung über die vorliegende Änderungssatzung
empfohlen.
Anlagen:
1 Dritte Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West
2 Gegenüberstellung
der neuen und der bisherigen Regelung
3 Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Dritte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Amtes Warnow-West.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Ja, erstmals in
Folgejahren, siehe Anlage 3
Die Mittel müssen im HH
2015 eingestellt werden.
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |