Problembeschreibung/Begründung:
Laut KV
M-V § 45 ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden
Form zu erlassen.
Diese
Beschlussvorlage wurde mit dem Schul- und Bauhofausschuss und dem
Finanzausschuss abgestimmt.
Die
Gremien empfehlen die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Anlagen:
Kernhaushalt 2015
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Keine
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Einvernehmen
erteilt Amtsvorsteher |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |