Beschluss der Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow

Betreff
Beschluss der Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow
Vorlage
VO/LV/60-0650/2013
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

siehe Anlage 3

 

Anlagen:

1 – Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow

2 – Neue und derzeitige Fassung des § 8 der Hauptsatzung

3 – Begründung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

Es entsteht ein personeller aber kein finanzieller Mehraufwand, da die Aushänge durch das vorhandene Außendienstpersonal angebracht und abgenommen werden.

 

 

 

 

                                                                                                                                                            entfällt

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung