Problembeschreibung/Begründung:
Laut KV M-V § 45 ist für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
Diese Beschlussvorlage
wurde mit dem Hauptausschuss am 05.03.2013 abgestimmt.
Der Hauptausschuss
empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Anlagen:
Haushaltsplan 2013
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge
oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung
erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |