TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

Der Bürgermeister eröffnet die 32. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. 6 von 7 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.