TOP Ö 14: Beschluss zur vorübergehenden Überlassung des Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses in Papendorf an Dritte

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 175-25/09

1. Die Gemeindevertretung Papendorf bevollmächtigt den Bürgermeister, Dritten den vorübergehenden Gebrauch einzelner Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses in Papendorf, Erbsenkamp 5, zu gestatten und durch die der Beschlussvorlage beigefügte privatrechtliche Vereinbarung zu regeln.

2. Die o. g. Räumlichkeiten können auf Antrag unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs

- den Vereinen mit gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde für Versammlungen sowie

- den aktiven, Reserve- und Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zu besonderen, privaten Anlässen (eigener, runder Geburtstag ab 40 Jahre, eigene Hochzeit, Ehejubiläen ab Silberhochzeit) zur Nutzung überlassen werden.

3. Ausgenommen die Nutzung für gemeindliche Zwecke ist für die vorübergehende Überlassung des Gebrauchs der Räumlichkeiten ein privates Nutzungsentgelt zu berechnen, welches je nach der Dauer der Nutzung für bis zu 3 Stunden auf 25 € und über 3 Stunden auf 100 € festgesetzt wird.

 


Der Hauptausschuss hat in seiner letzten Sitzung über die Thematik beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen