TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

Herr Bosse, Elmenhorst: Was hat die Gemeinde in den letzten 14 Jahren in Bezug auf den Grünordnungsplan und dessen Einhaltung im Wohngebiet "Nordkante" getan (Sichtdreiecke, Zäune, Nutzung Gemeindeland)? Sind die 1995/96 getroffenen Absprachen mit der verstorbenen Bürgermeisterin in Bezug auf Pflege und Gestaltung von Gemeindegrundstücken heute noch gültig?

Bürgermeister: Es ist unklar, was im Einzelfall versprochen wurde. Dies gilt es zu klären. Der Bauausschuss der Gemeinde wird sich mit der gesamten Problematik befassen und dann jeden Einzelfall bewerten.

 

Herr Bosse: Durch das Amt Warnow West sind einige Anwohner bereits zu zwangsweisen Rückbaumaßnahmen aufgefordert worden. Ist damit sichergestellt, dass alle anderen Anwohner, deren Grundstücke ebenfalls nicht den Anforderungen des Grünordnungsplanes entsprechen, durch das Amt zum Rückbau aufgefordert werden?

Bürgermeister: Die durch das Amt Warnow West geforderten Maßnahmen beziehen sich auf Anpflanzungen bzw. Baumaßnahmen auf Gemeindeland. Auf Anpflanzungen auf Privatflächen hat die Gemeinde keinen Einfluss. Es muss aber in jedem Fall sichergestellt werden, dass Hecken o.ä. in Sichtdreiecken eine Höhe von 70 cm nicht überschreiten. Die gesamte Thematik muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Dies wird der Bauausschuss zukünftig übernehmen.

 

Bürgerin: Wird die Gemeinde nach Prüfung des genannten Sachverhaltes strikt auf die Einhaltung der Satzung achten oder wird in Einzelfällen auch zugunsten der Anwohner entschieden?

Bürgermeister: Die Einhaltung der Satzung hat für die Gemeinde Priorität. Dennoch müssen in jedem Einzelfall auch die Bedürfnisse der Bürger beachtet werden. Es muss mit sehr viel Augenmaß an die Problematik herangegangen werden. Die Gemeinde hat bereits jetzt Probleme bei der umfangreichen Pflege ihrer Flächen. Deshalb ist auch die Mithilfe der Einwohner weiterhin wünschenswert. Alle Anwohner, die auf Gemeindeland gepflasterte Flächen "unterhalten", werden demnächst durch das Amt Warnow West angeschrieben.

 

Herr Schröder:

1. Ist es möglich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich der ehemaligen Tankstelle in Elmenhorst wieder aufzuheben?

2. In der Gemeinde gibt es seit dem Schließen der Sportgaststätte in Elmenhorst vor vier Monaten keine Gastronomie mehr. Will die Gemeinde diesen Zustand ändern und wenn ja, wie?

3. Was ist mit der Privatisierung der Schule?

Bürgermeister:

zu 1. Aufgrund mehrerer Anfragen von Bürgern wurde bereits ein Schreiben an das zuständige Verkehrsamt versandt. Dennoch ist die Begrenzung auf 30 km/h an dieser Stelle (Kurvenbereich) aus Sicht der Gemeinde sinnvoll.

zu 2.  Das Grundstück des Sportplatzes Elmenhorst wurde an die ehemaligen Eigentümer rückübertragen. Der Gemeinde gehört innerhalb dieses Grundstückes eine Fläche von 860 m². Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) hat inzwischen entschieden, dass die Fläche, auf dem die Gebäude stehen (Sportlerheim) an die Gemeinde zurückzugeben ist. Dies muss abschließend geklärt werden,  dann kann auch über die Fortführung einer Gaststätte an dieser Stelle nachgedacht werden.

zu 3.  Im September 2008 haben sich die Einwohner der Gemeinde auf einer Einwohnerversammlung mehrheitlich gegen eine Privatisierung der Schule ausgesprochen.

 

Bürgerin: Was ist auf der Festwiese in Elmenhorst baulich geplant?

Bürgermeister: Eine Antwort zur gesamten Gemeindeentwicklungskonzeption erfolgt im Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürger: Was soll auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle in Elmenhorst entstehen? Was wird aus dem Gebäude des ehemaligen REWE-Marktes?

Bürgermeister: Bislang ist noch nicht geklärt, was auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle entstehen soll. Für das Objekt des ehemaligen REWE-Marktes hat die Gemeinde ein Kaufangebot unterbreitet. Dort würde die Gemeinde gerne ein neues Gemeindezentrum planen. Es gibt aber noch keine Antwort vom Eigentümer.