TOP Ö 12: Beratung zur weiteren Verfahrensweise beim Kauf eines Löschgruppenfahrzeugs Typ LF 20/16 nach Ablehnung des Antrags auf Sonderbedarfszuweisung

In den Kernhaushalt 2009 wurden für den Kauf eines FFw-Fahrzeugs 295.000,00 EUR eingestellt unter der Annahme dass die beiden

Fördermittelanträge

- an den Kreis in Höhe von 60.000,00 EUR und

- an das Land in Höhe von 98.000,00 EUR

bewilligt werden.

Der Eigenanteil der Gemeinde hätte dann 137.000,00 EUR betragen.

Das Land hat Anfang März 2009 mitgeteilt, dass es für 2009 keine

Förderung in Aussicht stellt.

Der Finanzausschuss hat am 11.03.09 daraufhin folgende Alternativ-

lösungen beraten:

1. Die Gemeinde stellt einen Antrag an das Land auf vorzeitigen

    Maßnahmebeginn, um sich die Option für 2010 zu erhalten.

2. Die Gemeinde beantragt die Erhöhung des Kreisanteils bis

    ca. 100.000,00 EUR. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

3. Die Gemeinde verschiebt die Investition auf das Jahr 2010.

 

Am 18.03.09 hat das Land mitgeteilt, dass Doppelförderungen aus-

scheiden und somit das Land gar keine Förderung übernehmen kann. Damit fehlen der Gemeinde 98.000,00 EUR Fördermittel.

Der Eigenanteil der Gemeinde würde damit gegenüber dem Plan in Höhe von 137.000,00 EUR auf 235.000,00 EUR steigen.

Ob der Kreis seinen Förderanteil erhöht ist noch ungewiss. Derzeit liegt der Gemeinde nur ein Bescheid über 60.000,00 EUR Kreismittel vor.

Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2009 voraus-

sichtlich 853.000,00 EUR.

Nach Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Kauf des Lösch-

gruppenfahrzeugs Typ 20/16 mit der Förderung des Landkreises zu.