TOP Ö 9: Landschaftsplan 2009 der Gemeinde Lambrechtshagen, Beschluss zur Erarbeitung und zu den Arbeitsschritten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 154-27/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

1.  Der Landschaftsplan von 1999 ist dem Flächennutzungsplan von 2007 anzupassen.

 

2.  Nach dem Vorentwurf zum Landschaftsplan 2009 wurden die erteilten Hinweise eingearbeitet. Nunmehr liegt der Entwurf vor und wird durch diesen Beschluss durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

3.  Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird der Entwurf über eine Bürgerversammlung am 26.03.2009 vorgestellt und erörtert.

 

4.    Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan 2009 erfolgt vom 27.03.2009 bis zum 27.04.2009. Gleichzeitig sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

5.    Nach der Auslegung ist der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss in der nächsten Gemeindevertretersitzung vorzulegen.

 

6.    Die Bürgerversammlung und die öffentliche Auslegung (Punkte 3, 4) sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Dr. Mohr erläutert zum Landschaftsplan.

Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lambrechtshagen von

1992 wurde gleichzeitig auch der Landschaftsplan erarbeitet.

Zur Neufassung des Flächennutzungsplanes von 1998 wurde 1999 der

Landschaftsplan angepasst.

Zum aktuellen Flächennutzungsplan von 2007 soll nun der Landschafts-

plan aktualisiert werden. Zum Vorentwurf wurden Hinweise der Unteren

Naturschutzbehörde und des Amtes Warnow West eingearbeitet. Der

vorliegende Entwurf wird nach der Billigung öffentlich ausgelegt. Ebenso

werden die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt.

Eine Vorstellung des Entwurfes erfolgt in der Einwohnerversammlung am

26.03.2009.

Herr Dr. Mohr informiert weiterhin kurz über das Vorhaben Renaturierung der Rotbäk.

 

Es folgen einzelne Meinungsäußerungen der Gemeindevertreter.

 

Der Bürgermeister weist auf die Bedeutung hin, dass die Gemeinde bei künftigen Abschlüssen von Pachtverträgen mit Landwirten nicht

zugunsten der Landwirte auf Flächen verzichtet, um somit notwendige Strukturen durchsetzen zu können.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen