TOP Ö 1: Begrüßung durch die amtierende Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die amtierende Bürgermeisterin eröffnet die 24. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zunächst 5 Gemeindevertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.