TOP Ö 8: Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 146-18/08 vom 07.05.2008 Grundsatzentscheidung zur Aufnahme eines Windenergie-Eignungsraumes in das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 169-23/09

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt die Aufhebung des Beschlusses

146-18/08 vom 07.05.2008 "Grundsatzentscheidung zur Aufnahme eines Windenergie-Eignungsraumes in das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock" (Beschlusstext des Beschlusses 146-18/08 siehe Anlage 1). Als neue Planungsziele werden die Sicherung der Freiräume, der Schutz der Landschaft sowie der Schutz der naturschutzrechtlichen Belange festgelegt.   

 

2. Dem Amt für Raumordnung und Landesplanung ist die Aufhebung des genannten Beschlusses mitzuteilen und anzuregen, dass keine Ausweisung eines Windenergie-Eignungsraumes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (1. Beteiligungsverfahren) für das Gemeindegebiet Stäbelow erfolgen soll.

 

3. Es ist durch den Bürgermeister ein fachkompetentes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der fachlichen Grundlagen dieser Planungsziele für den Betrachtungsraum des ehemaligen Windenergie-Eignungsraumes zu beauftragen. Das Ergebnis ist dem Schreiben an das Amt für Raumordnung und Landesplanung zur Begründung der neuen Planungsziele beizulegen.

 

4. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind diese Planungsziele zu berücksichtigen. Falls erforderlich ist eine diesbezüglichen Anpassung vorzunehmen.

 


Herr Bull begründet den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen