TOP Ö 7: 3. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen, Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 168-23/09

1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Wilsen als Satzung (Anlage 1).

Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 2).

 

2. Die 3. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister informiert über die 3. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen