TOP Ö 6: Beschluss zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem 01.04.2009 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 167-23/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt auf der Grundlage der

§§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 25.02.2009, eingereicht durch den freien Träger Volkssolidarität, für die Kindertagesförderung die aus dem Vorschlag 2 zu entnehmenden Finanzierungsanteile für die Personensorgeberechtigten/Eltern bzw. die Gemeinde (Anlage 2).

Um die Entgeltverhandlung erfolgreich abschließen zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zu den in der Anlage festgelegten Konditionen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird eine Abweichung der Höhe des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages, die sich gegebenenfalls während der Prüfung bzw. Verhandlung durch das Jugendamt des Landkreises Bad Doberan ergibt, in Höhe von bis zu 10 % gebilligt.

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag und informiert über den Abschluss des Mietvertrages mit der Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan/Rostock-Land e.V..

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Der neue Elternbeitrag für einen Ganztagsplatz beträgt somit 220,00 EUR.