TOP Ö 10: 1. Änderung des B-Plans Nr. 10.1 "Am Bauernteich - Klein Schwaß", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 246-32/09

1. Die zum Entwurf der Satzungsänderung abgegebenen Stellungnahmen werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1, betreffend die Teilfläche südlich der Rostocker Straße und westlich der Schmiede in Klein Schwaß, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die 1. Änderung des B-Plans Nr. 10.1 anzupassen (Berichtigung).

 

4. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen, sobald die gesicherte Erschließung (Regenwasser) nachgewiesen ist. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Millahn erhält das Wort zur Erläuterung des Beschlussvorschlages.

Herr Knopp informiert über die Beratung und Empfehlung des Bauausschusses, dass die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses in Kraft gesetzt werden sollte, sobald die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.

 

Anschließend wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert gefasst:


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen