TOP Ö 11: Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände bei der Europa- und Kommunalwahl am 07. Juni 2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  59-12/09

Der Amtsausschuss beschließt den Inhabern von Wahlehrenämtern folgende Entschädigung zu zahlen:

 

            - Gemeindewahlausschuss:                                  21,00 EUR

            - Briefwahlvorstand:                                                        21,00 EUR

            - Wahlvorsteher in den Wahlbezirken:               30,00 EUR

            - Mitglieder der Wahlvorstände

              in den Wahlbezirken:                                       26,00 EUR


Abstimmung:

23

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Der Amtsvorsteher ruft zur Werbung von Wahlhelfern für die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen auf.