TOP Ö 6: Beschluss zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Frau Klaus bittet Herrn Blotenberg um einige Ausführungen zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Blotenberg informiert über die Zusammensetzung einer Finanzierung der Betreuung in der Kindertageseinrichtung, benennt Zahlen und Eckdaten der Kalkulation sowie die Besonderheiten beim Abschluss einer Leistungsvereinbarung.

 

Mit dem Leistungsvertrag werden die leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung festgelegt. Zunächst soll der Abschluss des Leistungsvertrages auf ein Jahr begrenzt werden, um die derzeit geschätzten Kostenpositionen aufgrund fehlender Erfahrungswerte und der dann nachweislichen Platzbelegung durch tatsächliche Kostenberechnungen ersetzen zu können.

 

Es werden durch das Amt Warnow West zwei Varianten vorgelegt:

 

Variante 1:

            Die durch den freien selbständigen Träger Frau Labuzinski für die

Kindertagesstätte Wahrstorf vorgelegte Kostenberechnung mit einem gerundeten

Elternbeitrag und kommunalen Anteil von über 50 % des restlichen

Finanzierungsbedarfes in Höhe von 32.350,83 Euro, vorbehaltlich einer

eventuellen Kostenüberarbeitung im Prüfungsverfahren des Jugendamtes des

Landkreises Bad Doberan.

 

Variante 2:

            Die durch den freien selbständigen Träger Frau Labuzinski für die

Kindertagesstätte Wahrstorf vorgelegte Kostenberechnung mit einem

Elternbeitrag und kommunalen Anteil von 50 % des restlichen

Finanzierungsbedarfes  als Mindestbeteiligungsvorgabe gemäß

§ 20 KiföG M-V in Höhe von 32.214,24 Euro, vorbehaltlich einer

eventuellen Kostenüberarbeitung im Prüfungsverfahren des Jugendamtes des

Landkreises Bad Doberan.

 

Durch die Bürgermeisterin wird in einer Tischvorlage eine weitere Variante (Variante 3) vorgestellt:

 

Variante 3:

Die durch die freie selbständige Trägerin Frau Labuzinski für die Kindertagesstätte Wahrstorf vorgelegte Kostenberechnung mit einem geminderten Elternbeitrag und einem kommunalen Anteil in Höhe von 32.826,02 € (ausgehend von den angenommenen Kinderzahlen gemäß Aufstellung) und somit von mehr als 50 % des restlichen Finanzierungsbedarfs, vorbehaltlich einer eventuellen Kostenüberarbeitung im Prüfungsverfahren des Landkreises Bad Doberan, Jugendamt.

 

 

Es wird zu den Varianten beraten. Die Gemeindevertretung favorisiert mehrheitlich den Vorschlag der Bürgermeisterin und damit einen geminderten Elternbeitrag im ersten Jahr. Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Beschluss Nr. :  95-23/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt auf der Grundlage der

§§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 26.01.2009, eingereicht durch Frau Labuzinski, als selbständiger Träger der Gesundheitskindertagesstätte in Wahrstorf (Anlage 1) sowie dem Vorschlag für die künftige Gestaltung des Elternbeitrages und kommunalen Anteils (Anlage 2) ab dem 01.03.2009 folgendes:

 

Die durch die freie selbständige Trägerin Frau Labuzinski für die Kindertagesstätte Wahrstorf vorgelegte Kostenberechnung mit einem geminderten Elternbeitrag und einem kommunalen Anteil in Höhe von 32.826,02 € (ausgehend von den angenommenen Kinderzahlen gemäß Aufstellung) und somit von mehr als 50 % des restlichen Finanzierungsbedarfs, vorbehaltlich einer eventuellen Kostenüberarbeitung im Prüfungsverfahren des Landkreises Bad Doberan, Jugendamt.

 

Um die noch ausstehende Entgeltverhandlung erfolgreich abschließen zu können, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zu den in der Anlage festgelegten Konditionen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird eine Abweichung der Höhe des kommunalen Anteils und Elternbeitrages, die sich gegebenenfalls während der Prüfung bzw. Verhandlung durch das Jugendamt des Landkreises Bad Doberan ergibt, in Höhe von bis zu 10 % gebilligt.


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen