TOP Ö 4: Beschluss zur Verleihung eines Ehrenbürgerrechts

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 150-26/09

Beschlussvorschlag:

In Würdigung und Anerkennung seiner erfolgreichen, pflichtbewussten und stets dem Gemeinwohl dienenden 20-jährigen Amtszeit als Bürgermeister, verleiht die Gemeinde Lambrechtshagen

                                                Herrn Gerhard Matthies

für seine Verdienste zum Wohl der Gemeinde Lambrechtshagen und seiner Bürger als Dank und zur bleibenden Erinnerung das Ehrenbürgerrecht.

 


Der 1. stellvertretende Bürgermeister informiert über den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Herrn Matthies (der Antrag liegt allen Gemeindevertretern vor).

 

Die Gemeindevertretung berät über den Beschlussvorschlag und über die Anmerkung, dass in Kommunen, die Ehrenbürgerschaften vergeben, dies in entsprechenden Satzungen geregelt ist.

Herr Knischka informiert aus formalen Gründen über Bedenken, die als Anlage zum Protokoll genommen werden und regt an, für die Zukunft Regelungen zu schaffen, damit für Jedermann nachvollziehbar ist, für welche Leistungen eine Person Ehrenbürger in der Gemeinde werden kann.

 

Herr Jürß weist noch einmal auf die Begründung des Beschlussvorschlages hin.

Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts handelt es sich üblicherweise um die höchste  Auszeichnung kommunaler Gebietskörperschaften an Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise durch überdurchschnittliche Leistungen um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Nach der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung ausschließlich der Gemeindevertretung vorbehalten. Weitere rechtliche Regelungen gibt es nicht. Die Gemeinde handelt daher in freier Selbstverwaltung.

Mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts werden keine Rechte, Pflichten oder Privilegien begründet.

 

Nach Beratung wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen