TOP Ö 9: Beschluss der Erweiterung der Teileinziehung einer Teilstrecke des Wilsener Weges, sog. Schwarzer Weg

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 238-31/09

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die Teilstrecke des Wilsener Weges nördlich der Satower Straße und südlich der Kleingartenanlage „Am Weiher“ teil einzuziehen.

Die Teilstrecke ist belegen im Flurstück 16/36 der Flur 1 der Gemarkung Kritzmow.

Die Nutzung wird folgendermaßen eingeschränkt: Verbot für Fahrzeuge aller Art, Radfahrer frei.

 


Herr Dr. Kleinau bezieht sich auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.06, wonach die Nutzung nach heute vorliegender Begründung eingeschränkt worden sei auf Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Herr Dr. Kleinau teilt mit, dass die Gemeindevertretung am 17.05.06 bereits die Teileinziehung mit Einschränkung Verbot für Fahrzeuge aller Art und für Radfahrer und Fußgänger frei beschlossen habe.

Die Thematik ist noch einmal im Amt zu klären.

Herr Lory äußert sich dahingehend, dass der Weg zurückgebaut und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden könne, da dieser nicht mehr benötigt werde.

Herr Raddatz fasst zusammen, wie der Wegebau zustande gekommen ist und erläutert die Notwendigkeit, den Weg für Radfahrer und Fußgänger weiterhin zu erhalten.

 

Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen