TOP Ö 11: Festsetzung des Gebührensatzes 2009 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 231-30/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2009 auf

3,80 €

festzusetzen.

 


Im Jahr 2008 betrug der Gebührensatz je Einheit 3,90 € .

Folgender Beschluss wird gefasst:


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen