TOP Ö 7: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 147-25/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließ die Satzung

über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen billigt die Festlegung zur  

ortsüblichen Miete.

 


Herr Matthies begründet den Beschlussvorschlag. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.08 erneut über die Thematik beraten und empfiehlt der Gemeinde die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

Herr Puls äußert seine Meinung dahingehend, dass Aufwand und Nutzen nicht zusammen passen.

 

Die Gemeindevertretung fasst nacht Beratung folgenden Beschluss:


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen