TOP Ö 7: Festsetzung des Gebührensatzes 2009 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 123-29/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2009 auf

4,80 €

festzusetzen.

 


- vorgezogen -

Im Jahr 2008 betrug der Gebührensatz je Einheit 4,90 EUR.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen