Sitzung: 02.12.2008 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 123-29/08
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2009 auf
4,80 €
festzusetzen.
- vorgezogen -
Im Jahr 2008 betrug der Gebührensatz je Einheit 4,90 EUR.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |