TOP Ö 3: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 160-22/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall

wieder an sich zu ziehen:

-            Abschluss eines Landpachtvertrages in der Gemarkung Stäbelow, Flur 1

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen