TOP Ö 11: Festsetzung des Gebührensatzes 2009 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 165-22/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2008 auf

6,00 €

festzusetzen.

 


Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gebührensatz im Jahr 2008 je Einheit 6,05 EUR betrug.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen