TOP Ö 11: Beratung über den Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs (Neuaufnahme)

Der Bürgermeister berichtet über die Beratung der Thematik in der

Hauptausschusssitzung. Der Hauptausschuss hat empfohlen, in der

heutigen Gemeindevertretersitzung über den Erwerb eines

Feuerfahrzeugs zu entscheiden.

Hinweise und eine Lösungsempfehlung des Amtes liegen der

Gemeindevertretung vor. Seitens des Amtes bestehen Bedenken

bezüglich des angedachten Typs MTW für das Feuerwehrfahrzeug. Der Landkreis fordert als Mindestausstattung für die FFw Kritzmow-Schwaß u.a. einen Einsatzleitwagen Typ ELW 1, weil die FFw als Stützpunkt-

feuerwehr eingestuft ist.

 

Auf Hinweis von Herr Dr. Kleinau zum Beschluss der Gemeinde im Mai 2008 zur Übertragung von Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung auf das Amt Warnow West teilt der Bürgermeister mit, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Stäbelow noch aussteht und somit eine Amtsfeuerwehr nicht besteht. Alle Termine wirken somit erst nach Beschluss.

 

Herr Burand informiert über das Brandschutzgesetz M-V („Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärke, die Gliederung und die Mindestausrüstung öffentlicher Feuerwehren und Werkfeuerwehren“), wonach die Forderung des Landkreises, einen ELW 1 vorzuhalten, nicht gegeben ist.

Herr Burand begründet die Dringlichkeit für den Erwerb eines Fahrzeugs (Transporter, wie in der FFw der Gemeinde Stäbelow). Eine notwendige Ausstattung des Fahrzeugs soll eigenständig realisiert werden (Funk, Blaulicht usw. ist vorhanden).

7.000,00 EUR stehen in diesem Jahr aufgrund von Einsparungen und mit Verkauf des LO zur Verfügung.

Die Gemeinde hat 2 Feuerwehrstandorte. Die Kameraden fahren derzeit mit ihren Privatfahrzeugen unter anderem zu Ausbildungen.

Das jetzige Tanklöschfahrzeug muss z. B. eingesetzt werden, um Geräte und Ausrüstung zur FTZ nach Kägsdorf zur Prüfung zu bringen. Hier könnten Fahrkosten eingespart werden.

Der MTW soll nicht als Einsatzfahrzeug gehalten werden, sondern den Mitgliedern z. B. für Fahrten zur Ausbildung, Arztuntersuchungen,

Transport der Schläuche zur Reinigung, Transport der Ausstattungen für Feierlichkeiten (Sommerfest, Osterfeuer, Laternenumzug usw.)

bereitstehen.

Auf Anfrage von Herrn Henning, ob das Fahrzeug in Kritzmow oder in Klein Schwaß untergebracht wird erklärt Herr Burand, dass das Auto als Entlastung für beide Standorte benötigt wird und somit jeweils nach Bedarf in beiden Gebäuden abgestellt werden soll.

 

Die Gemeindevertretung berät eingehend über die Lösungsempfehlung des Amtes „Bildung einer Rücklage FFw-Fahrzeug in Höhe von 7.000,00 EUR im Haushalt 2008“ und die mögliche Beantragung einer Förderung von 10.000,00 EUR aus Mitteln des Brandschutzwesens bei Beschaffung eines ELW-Neufahrzeugs im Jahr 2009.

 

Die Gemeindevertretung sieht die Dringlichkeit für eine Beschlussfassung zum Erwerb des Fahrzeugs aus folgenden Gründen als gegeben:

Das Fahrzeug wird nicht als direktes Feuerwehrfahrzeug gehalten. Eine Förderung kann nur für die Beschaffung eines ELW-Neufahrzeugs

beantragt werden. Nach der Dezembersitzung am 17.12.08 ist der Erwerb voraussichtlich nicht mehr möglich (Kassenschluss im Amt Warnow West).

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst: