TOP Ö 8: Festsetzung des Gebührensatzes 2009 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  89-21/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2009 auf 5,20 € festzusetzen.


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen