TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  167-18/08

  1. Die zum Vorentwurf und zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst vorgebrachten Anregungen von Bürgern, Betroffenen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger, Betroffenen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Gemäß § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316 beschließt die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen den Bebauungsplan Nr. 15 Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; siehe Anlage 2.

 

  1. Die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt; siehe Anlage 3.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung